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   BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01, 7 C 38.96   

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https://dejure.org/2001,5320
BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 (https://dejure.org/2001,5320)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.2001 - 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 (https://dejure.org/2001,5320)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 (https://dejure.org/2001,5320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines Streitwerts von Amts wegen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
    Ob in Fällen offensichtlich rechtswidriger, namentlich verfahrensfehlerhaft ergangener Entscheidungen ausnahmsweise trotz Unanfechtbarkeit eine Korrektur veranlasst ist (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27; BVerfGE 73, 322 ), kann offen bleiben; denn ein Fall dieser Art ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
    Eine nach Fristablauf erhobene Gegenvorstellung ist demgemäß in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 3 Satz 3 GKG unzulässig (vgl. BGH NJW-RR 1986, 737).
  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
    Unter denselben Voraussetzungen darf das Gericht, wenn die Beschwerde gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG ausgeschlossen ist, einer innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG erhobenen Gegenvorstellung gegen seinen Streitwertbeschluss stattgeben; denn die Gegenvorstellung erfüllt in diesem Rahmen die Funktion, die sonst der Beschwerde zufällt (Beschluss vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2).
  • BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
    Ob in Fällen offensichtlich rechtswidriger, namentlich verfahrensfehlerhaft ergangener Entscheidungen ausnahmsweise trotz Unanfechtbarkeit eine Korrektur veranlasst ist (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27; BVerfGE 73, 322 ), kann offen bleiben; denn ein Fall dieser Art ist hier nicht gegeben.
  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

    Bis zur Einfügung des § 69a GKG und der entsprechenden Parallelvorschriften war der auf richterlicher Rechtsfortbildung beruhende Rechtsbehelf allgemein als zulässig erkannt worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2001 - 7 KSt 5/01, 7 C 38/96 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05

    Einwände des nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten gegen

    Auf eine innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung kann daher auch eine unanfechtbare Streitwertfestsetzung von Amts wegen geändert werden (vgl. BVerwG, B. v. 10.05.2001 - 7 KSt 5.01 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14; OVG Münster, B. v. 26.05.2006 - 11 D 94/03.AK - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2009 - 3 K 8/09

    Berücksichtigung der Folgen der Streitwertfestsetzung für den Vergütungsanspruch

    Auf eine innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung kann daher auch eine unanfechtbare Streitwertfestsetzung von Amts wegen geändert werden (Senat, B. v. 22.04.2008 - 3 K 31/05 - JurBüro 2009, 90; vgl. BVerwG, B. v. 10.05.2001 - 7 KSt 5.01 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14; OVG Münster, B. v. 26.05.2006 - 11 D 94/03.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2006 - 11 D 94/03

    Verpachtung von Teilflächen eines Grundstücks

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 1987 - 3 C 3.81 -, Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2, vom 21. Februar 1992 - 1 C 39.88 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 56, und vom 10. Mai 2001 - 7 KSt 5.01 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14.
  • BVerwG, 15.05.2006 - 4 KSt 3.06

    Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung - Auslegung eines als Beschwerde

    Eine die Beschwerde ersetzende Gegenvorstellung muss innerhalb der für die Beschwerde geltenden Sechs-Monats-Frist (§ 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG) erhoben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 A 44.02
    Die mit der Beschwerde vorgebrachten Einwendungen der Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 10. September 2002 sind jedoch als Gegenvorstellung grundsätzlich zulässig (vgl. Beschluss vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2; Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14), in der Sache indes unbegründet.
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 16.05

    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten für das Revisionsverfahren -

    Denn auch eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG a.F. erhoben wird (Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 3.06

    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten für ein Revisionsverfahren -

    Denn auch eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG a.F. erhoben wird (Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 17.05

    Erinnerung gegend den Ansatz der Gerichtskosten für das Revisionsverfahren -

    Denn auch eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG a.F. erhoben wird (Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 10.04

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung -

    Die allenfalls zulässige Gegenvorstellung, als die die Beschwerde des Klägers angesehen werden kann (vgl. zur Rechtslage nach dem GKG a.F. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2; Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14), gibt keinen Anlass zu der vom Kläger begehrten Herabsetzung des Streitwerts.
  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 9.04

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 8.04

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung - Anforderungen an die Möglichkeit

  • BVerwG, 15.11.2004 - 9 KSt 5.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung - Streitwertfestsetzung bei

  • BVerwG, 11.05.2004 - 7 KSt 3.04

    Änderung einer Streitwertfestsetzung - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 1.06

    Besorgnis der Befangenheit - Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten und

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 15.05

    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten - Bestimmung des Kostenschuldners

  • BVerwG, 28.07.2004 - 9 KSt 3.03
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